Immobilienrente

Neue finanzielle Freiheit in Ihrem Zuhause

Im Alter ist es schön zu wissen, dass Sie in Ihrem Zuhause wohnen bleiben können. Wer seine Immobilie weder verkaufen noch anderweitig vermieten möchte, kann trotzdem von seinem Besitz profitieren: mit einer Immobilienrente für Senioren ab 70. Dabei können Sie wählen, ob Sie eine monatliche Auszahlung oder eine Einmalzahlung als Rente erhalten.

Wir beraten Sie gerne dahingehend und arbeiten hierfür mit der Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG zusammen. Damit Sie eine neue finanzielle Freiheit genießen können – in Ihren eigenen vier Wänden.

Ihre Vorteile der Immobilienrente im Detail

Logo der Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG

Zunächst ermitteln wir – und anschließend ein unabhängiger Sachverständiger – für Sie kostenfrei den Wert Ihrer Immobilie. Mit notarieller Beglaubigung und Grundbucheintrag bestätigen wir Ihnen anschließend Ihr Recht, lebenslang in Ihrem Zuhause wohnen bleiben zu dürfen. Falls noch Schulden auf Ihrer Immobilie lasten, haben Sie die Möglichkeit, eine Kombination aus Einmalzahlung und fortlaufender Zahlung Ihrer Immobilienrente zu wählen. Ist sie schuldenfrei, können Sie vollständig auf eine monatliche Auszahlung setzen – ganz, wie Sie wünschen.

Müssen Sie aufgrund Ihrer körperlichen Situation doch mal Ihr Zuhause verlassen und in ein Pflegeheim umziehen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Immobilie zu vermieten und zusätzliche Einnahmen zur Leibrente zu generieren. Weiteres Plus: Die Instandhaltung Ihrer Immobilie übernehmen ab Vertragsabschluss wir und ist für Sie mit keinen weiteren Kosten verbunden. So erreichen Sie eine neue finanzielle Freiheit – mit und in Ihren vier Wänden.

Erfahren Sie mehr über das Thema Leibrente in unserer Broschüre.

Häufige Fragen

Im Folgenden beantworten wir häufige Fragen zum Thema Leibrente für die Immobilie.

Der gesamte Prozess ist für Sie kostenlos. Es gibt darüber hinaus ebenso keine Provisions- oder Abschlussgebühren. Das heißt, zur Bestimmung der Immobilienrente wird der volle Wert Ihrer Immobilie zugrunde gelegt.

Wenn Sie innerhalb einer gemeinsam definierten Mindestfrist von fünf oder zehn Jahren versterben sollten, erhalten Ihre Erben einen finanziellen Ausgleich.

Das ist nicht möglich. Der Vertrag sieht vor, dass wir die Immobilie Zeit Ihres Lebens nicht weiterverkaufen dürfen. So wissen Sie jederzeit, wer Ihr Vertragspartner ist.

Lassen Sie sich beraten

Sie haben Interessen an den weitreichenden Vorzügen der Immobilienrente? Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch.

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