Vermietung

Ihre Experten in Sachen Vermietung

Als Vermieter einer Immobilie müssen Sie viele Details beachten – Kautionen, Pfandrechte sowie all das, was im Mietvertrag geregelt ist. Die Herausforderung beginnt jedoch schon früher, mit dem Kauf bzw. der Auswahl der passenden Immobilie. Unser Team unterstützt Sie während dieses gesamten Prozesses. Wir führen Sie durch die Feinheiten des Mietrechts und garantieren eine auf Professionalität und Erfahrung basierende, reibungslose Abwicklung.

Häufige Fragen

Im Folgenden beantworten wir häufige Fragen zum Thema Immobilienvermietung.

Im Zuge des Vermietungsprozesses trifft unser Team lediglich eine Vorauswahl an potenziellen Mietern. Wir filtern die Angebote nach Ihren Wünschen und stellen Ihnen die besten Kandidaten vor. Deshalb wird zu Beginn ein ausführliches Gespräch mit einem unserer Makler angesetzt. Herrscht von beiden Seiten Interesse an einem Mietverhältnis, stellen wir Ihnen den oder die Mieter persönlich vor, sodass Sie sich selbst überzeugen können. Entspricht die Wahl nicht Ihren Vorstellungen, begibt sich unser Team erneut auf die Suche – ohne zusätzliche Kosten für Sie!

  • Personalausweis
  • Einkommensnachweise inklusive Arbeitsvertrag
  • SCHUFA-Auskunft sowie Selbstauskunft
  • Mietbürgschaft
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
  • sonstige Referenzen

Grundsätzlich muss der Vermieter das versprochene Objekt für den vereinbarten Zeitraum bereitstellen. Während des Fortbestands des Mietverhältnisses besitzt der Mieter ein Recht auf die Instandhaltung der Immobilie. Der Anfangszustand des Hauses oder der Wohnung muss demnach erhalten werden, anfallende Reparaturen gehen auf Kosten des Vermieters. Dafür besitzt der Mieter eine Obhutspflicht, die Immobilie pfleglich zu behandeln. Auch um die Nebenkostenabrechnung (und insbesondere das Thema Heizung) muss sich der Vermieter kümmern.

Als Vermieter besitzen Sie das Recht, zur Absicherung gegen einen finanziellen Verlust, der aus den Handlungen des Mieters entsteht, im Vorfeld eine Mietkaution festzulegen. Das Mietgesetz legt fest, dass diese Kaution in der Summe maximal drei Monatsmieten (kalt bzw. netto) beträgt. Am Markt üblich sind derzeit zwei bis drei Mieten. Die genaue Höhe wird im Mietvertrag festgehalten.

In welcher Form die Mietkaution gezahlt wird, ist den Vertragsparteien im Wesentlichen freigestellt. Weit verbreitet ist die Barkaution. Hierbei wird dem Vermieter die vereinbarte Summe bar ausgehändigt oder direkt auf ein spezifisches Konto überwiesen. Dieses Konto muss zum Schutz des Mieters separat vom privaten Vermögen des Vermieters existieren und über den kompletten Zeitraum verzinst sein. Ansonsten besteht noch die Möglichkeit, die Kaution durch ein Sparbuch, ein spezielles Depot oder einen Kautionsschutzbrief zu übertragen sowie auf eine Bürgschaft der Bank zu vertrauen.

Unter der Nettokaltmiete wird der Betrag verstanden, der monatlich für die Nutzung einer Immobilie anfällt, abzüglich aller Nebenkosten (wie z. B. Heizkosten). Es handelt sich demnach um eine Grundmiete, die der Vermieter für die Verwendung der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten erhält. Die Kaltmiete entspricht folglich dem vereinbarten Preis pro Quadratmeter. Der Begriff der Nettomiete wird synonym dazu verwendet.

Lassen Sie sich beraten

Ob Immobilienkauf oder -verkauf, ob Gewerbe oder Privat – wir sind Ihr Ansprechpartner für Immobilien in Rudolstadt, Bad Blankenburg, Saalfeld und Umgebung. Lernen Sie uns in einen unverbindlichen Gespräch kennen.

Menü schließen