Immobilienkauf
Immobilien kaufen ist Vertrauenssache
Ob als Investitionsobjekt oder zur Eigennutzung – der Kauf einer Immobilie bietet zwar enorme Chancen, birgt aber auch einige Risiken, die rechtzeitig erkannt werden müssen. Wir stellen Ihnen unser Fachwissen zur Verfügung und unterstützen Sie bei allen Problemen. Gemeinsam mit unseren erfahrenen Partnern entwickeln wir umfangreiche Konzepte, die individuell auf Ihre Ziele abgestimmt sind.
Wie läuft ein Kauf ab?
1. Festlegung des Budgets
Der erste Schritt bei einer Anschaffung dieser Größenordnung liegt stets darin, einen Überblick über die eigenen finanziellen Mittel zu gewinnen. Sie müssen wissen, wie viel Kapital Ihnen pro Monat für einen Kredit zur Verfügung steht, damit Sie den maximalen Kaufpreis der Immobilie festlegen können.
➔ Tipp unseres Experten:
Diese Rechnungen müssen Sie nicht allein anstellen! Verabreden Sie einfach einen Finanzierungs-Check bei der Bank oder dem Vermittler Ihres Vertrauens. Die Spezialisten wissen, worauf es zu achten gilt, und gemeinsam wird eine realistische Eigenleistung ermittelt. Oft erhalten Sie nach diesem unverbindlichen Vorgespräch eine provisorische Zusage für Ihre Baufinanzierung. Diese schriftliche Bestätigung kann sich auf dem umkämpften Immobilienmarkt als entscheidender Vorteil erweisen.
2. Auswahl der passenden Immobilie
Nachdem die Grundlage für eine solide Baufinanzierung gelegt wurde, sollten Ihre Vorstellungen nun Form annehmen: Land oder Stadt? Bestandsimmobilie oder Neubau? Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung? Soll ein Garten vorhanden sein? Wie viel Wohnfläche wird benötigt?
Um Ihr persönliches Traumobjekt zu finden, müssen diverse Faktoren berücksichtigt werden. Der Kauf einer Immobilie ist eine langfristige Verpflichtung, also richten Sie Ihren Blick auf die Zukunft und stellen Sie sich vor, wo Sie in 20 oder 30 Jahren stehen. Sie spielen etwa mit dem Gedanken, eine Familie zu gründen? Treffen Sie diese Entscheidung besser, bevor Sie sich für einen Haustyp entscheiden.
3. Hausbesichtigungen
Wenn Sie an einer Immobilie interessiert sind, vereinbaren Sie entweder einen Termin mit Ihrem Makler oder direkt mit dem Verkäufer. Lassen Sie sich im Vorfeld alle verfügbaren Unterlagen aushändigen und machen Sie sich mit dem Objekt vertraut. Dabei hilft es enorm, die Umgebung und damit die Lage der Immobilie am eigenen Leib kennenzulernen.
Je ausgiebiger Ihre Vorbereitung, desto besser. Denn bei der eigentlichen Besichtigung müssen Sie für gewöhnlich gleichzeitig auf mehrere Dinge achten. Die Atmosphäre, Raumaufteilung und Ausstattung aber auch denkbare Schäden, all diese Faktoren sind vor dem Kauf einer Immobilie wichtig. Schalten Sie notfalls einen Gutachter ein, falls Sie sich unsicher fühlen.
➔ Tipp unseres Experten:
Kommt eine Immobilie in die engere Auswahl, empfiehlt sich eine Prüfung des aktuellen Grundbuchauszugs. Insbesondere sind Abteilungen 2 und 3 des Grundbuchs interessant, finden sich hier doch unter anderem die Lasten und Grundschulden des Grundstücks.
4. Einigung erzielen
Entspricht die Immobilie Ihren Vorstellungen und passt prinzipiell in den finanziellen Rahmen, so können die Verhandlungen mit dem Verkäufer beginnen. Setzen Sie beim Kaufpreis ein Limit, über das Sie auf keinen Fall hinausgehen, wobei Sie die Kaufnebenkosten sowie Auslagen für den Umzug und eine eventuelle Modernisierung beachten sollten.
Die Kaufnebenkosten bilden die Summe aus den Notarkosten, der Grunderwerbsteuer und den Maklergebühren. Abhängig vom jeweiligen Bundesland können dadurch Zusatzkosten von 9 bis 16 Prozent des Kaufpreises anfallen!
➔ Tipp unseres Experten:
Halten Sie mit dem Makler der Gegenpartei alle Modalitäten zur Aufbereitung des Notarvertrags schriftlich fest, denn ohne eine notarielle Beglaubigung ist der Kauf rechtlich nicht bindend. Im Regelfall reserviert der Makler die Immobilie bis zur Beurkundung für Sie. Bei einem Privatverkauf müssen Sie sich hingegen auf die Zusage des Verkäufers verlassen. Ihnen bleibt in diesem Fall nichts weiter übrig, als auf einen baldigen Notartermin zu bestehen.
5. Abschluss der Finanzierung
Mittlerweile kennen Sie den konkreten Kaufpreis der Immobilie. Zu diesem Wert addieren Sie die anfallenden Nebenkosten, ziehen den Betrag ab, den Sie als Eigenkapital einbringen, und erhalten in der Summe die Höhe Ihres Darlehens. Dieses müssen Sie nun aktiv bei Ihrer Bank beantragen. Bis zur offiziellen Beurkundung muss sichergestellt sein, dass Sie eine verbindliche Finanzierungszusage besitzen und die zugehörige Grundschuldbestellung dem Notar vorliegt
6. Beurkundung des Kaufvertrags
Wechselt eine Immobilie ihren Besitzer bzw. Eigentümer, muss der zugrundeliegende Kaufvertrag notariell beglaubigt sein. Die Wahl des Notars wird unter den Parteien abgestimmt. Der Verkäufer hat daraufhin die Pflicht, alle erforderlichen Informationen an den beauftragten Notar weiterzugeben, der im Anschluss den ersten Entwurf des Kaufvertrags erstellt.
Dieser sog. Vorvertrag muss eingehend geprüft werden. Bestehen schließlich keine Änderungswünsche mehr, wird der endgültige Kaufvertrag unterschrieben. Der Notar liest die einzelnen Punkte vor, beantwortet Fragen und ergänzt letzte Details per Hand. Nach der Unterschrift ist der Immobilienkauf rechtskräftig.
➔ Tipp unseres Experten:
Vor dem Beurkundungstermin sollten Sie Ihre Finanzierung mit der Bank abschließend klären. Diese Vorsichtsmaßnahme dient der eigenen Sicherheit – denn ist der Kaufvertrag erst einmal unterschrieben, können Sie davon nicht mehr zurücktreten.
Häufige Fragen
Im Folgenden beantworten wir häufige Fragen zum Thema Immobilienkauf.
Zunächst wird der verpflichtete Notar die Auflassungsvormerkung im Grundbuch veranlassen. Dieser Schritt dient vor allem der Absicherung des Käufers, da der Verkäufer ab diesem Zeitpunkt keine weiteren Belastungen mehr auf das Objekt vornehmen kann.
Im nächsten Zug überweisen Sie als Käufer den vereinbarten Preis der Immobilie. Alle benötigten Informationen erhalten Sie von Seite des Notars und können diese an Ihre Bank weiterreichen, die jetzt als Sicherheit für das Darlehen über die eingetragene Grundschuld verfügen kann.
Schließlich bleibt nur noch der Termin zur Hausübergabe. Sie erhalten die Schlüssel und finden Ihr Traumhaus für gewöhnlich besenrein sowie frei von Möblierung wieder.
Obwohl die Unterschrift des Kaufvertrags bindend ist, zählt der Verkäufer nach wie vor als alleiniger Besitzer sowie Eigentümer. Erst nach Zahlung des vereinbarten Kaufpreises ändert sich dieser Status: Der Käufer wird aus rechtlicher Sicht zum Besitzer des Objekts. Allerdings bleibt der Verkäufer nach wie vor der Eigentümer. Als Eigentümer gelten Sie als Käufer einer Immobilie erst dann, wenn im letzten Schritt der Kaufabwicklung der Eintrag im Grundbuch geändert wurde.
Ihre Recherche sollte online auf einem der zahlreichen Immobilienportale wie Immoscout oder Ebay beginnen. Dort können Sie alle relevanten Kriterien sowie erste Beispiele einsehen. Studieren Sie außerdem die Exposé-Aushänge Ihrer lokalen Sparkasse und die Anzeigen in der Tagespresse. Greifen Sie zudem auf die Expertise eines regionalen Maklers zurück, der Ihnen Zugang zu Immobilien ermöglichen kann, die aufgrund der hohen Nachfrage nie am Markt auftauchen.
Hierbei erweist sich eine Betrachtung der Lage als entscheidend. Bei der zuständigen Behörde lässt sich leicht klären, ob vor Ort infrastrukturelle oder sonstige kommunale bauliche Maßnahmen geplant sind. Denkbar wären etwa Neubauten im direkten Umfeld der Immobilie oder umfassende Straßensanierungen. Handelt es sich bei dem Objekt um einen Altbau, können zusätzlich Denkmalschutzauflagen anfallen.
Weitere Belastungen können Sie im Baulastenverzeichnis( Landratsamt), im Altlastenregister und im Denkmalbuch finden.
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